Regeln des Zusammenlebens
  • Es wird Miete gezahlt. Bei Einzug ist eine Kaution in Höhe einer Monatsmiete zu zahlen, die bei Auszug, sofern keine Ansprüche von Seiten des Vereins mehr bestehen, rückzahlbar ist. Weiterhin sind Telefon- und Schlüsselkaution zu zahlen.
  • Innerhalb und außerhalb der WG dürfen keine legalen und illegalen Drogen konsumiert werden. Medikamente dürfen nur unter bestimmten Bedingungen (ärztliche Verordnung und Offenlegung innerhalb der Gruppe) eingenommen werden. Jeder der die WG betritt, muss drogenfrei sein! Wer gegen die Abstinenzregel verstößt, wird mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen.
  • Die Teilnahme am Plenum (1 x wöchentlich) ist Pflicht. Darüber hinaus kann auf Wunsch eines Bewohners eine zusätzlich einberufene Gruppensitzung stattfinden.
  • Gruppenmitglieder haben für nötige Transparenz ihres Verhaltens gegenüber den anderen Bewohnern zu sorgen. Im Sinne von Transparenz ist die Wohngruppe z.B. darüber hinaus zu informieren, wenn die Wohnung für einen Zeitraum von mehreren Tagen verlassen wird.
  • Bei kriminellen Handlungen, der Ausübung von Gewalt oder bei Gewaltandrohung ist mit dem sofortigen Ausschluß aus der Gruppe zu rechnen.
  • Beschlüsse werden durch die Gruppe gefasst und sind für jedes Mitglied bindend. Jedes Gruppenmitglied hat Vetorecht.
  • Die Organisation des Zusammenlebens in allen Punkten wird von der jeweiligen Gruppe selbst getragen. Hierzu gehört auch die Übernahme von Verantwortung für das Vereinseigentum, bzw. der Gemeinschaftsräume und der Einrichtung, sowie der pflegliche Umgang mit dem eigenen Zimmer und die Übernahme von Hausarbeiten und anderen Aufgaben.
  • Sollte innerhalb der Gruppe Misstrauen, z.B. Verdacht auf Drogenkonsum, Suchtverlagerung oder kriminelle Handlungen auftauchen, ist zur Klärung eine außerordentliche Gruppensitzung einzuberufen. Eine Urinkontrolle kann bei akutem Verdacht auf Konsum von Drogen eingefordert werden.